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Flucht- & Rettungspläne

ERSTELLUNG VON FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNEN NACH DIN 23601

Flucht- und Rettungspläne bieten durch ihre vereinfachte Darstellung eine schnelle Orientierung und informieren Ihre Mitarbeiter, Gäste, Kunden sowie ortsfremde Personen. Mit den relevanten Informationen zeigen sie die Wege zu den Notausgängen im Falle einer Evakuierung oder eines Brandes, sowie die Lage von Brandbekämpfungsmitteln, wie z. B. Feuerlöscher oder Meldeeinrichtungen. Die Flucht- und Rettungspläne sind ein wesentlicher Baustein im (vorbeugenden) Brandschutz bei öffentlichen und gewerblichen Gebäuden, sie zählen somit zu der Sicherheitsausstattung der baulichen Anlage damit Menschen selbstständig und sicher diese verlassen können. Darüber hinaus enthält der Plan Informationen zu festgelegten Sammelstellen, sowie das Verhalten bei einem Notfall oder Unfall und Brand. In öffentlichen Bereichen oder am Arbeitsplatz sind die Flucht- und Rettungspläne an gut sichtbaren Stellen auszuhängen. Je nach Nutzerkreis, kann der Plan auch mehrsprachig ausgeführt werden. 

Die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen regelt die DIN 23601 damit alle wichtigen Informationen kurz und knapp einheitlich dargestellt werden:

  • Vereinfachter Grundriss des Gebäudes oder Gebäudedetails (Format A3)
  • Darstellung der Gebäudeübersicht und Sammelstellen
  • Wegführung zum nächsten Ausgang ins Freie
  • Standort des Betrachters
  • Lage und Art der Notfall- und Rettungsausrüstung
  • Lage der Brandbekämpfungseinrichtungen
  • Verhaltensregeln bei Unfällen und im Brandfall
  • Legende der angewendeten Sicherheitszeichen, graphischen Symbolen und Farbcodes

 

Flucht- und Rettungspläne sind in gewissen Abständen durch den Arbeitgeber, Betreiber oder dem Brandschutzbeauftragten zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Der Prüfungsintervall ist eigenverantwortlich festzulegen. Ein Richtwert lautet: alle 2 Jahre. Zusätzlich sollte eine Aktualisierung der Pläne nach Umbauten oder neuer Möblierung (z.B. in Großraumbüros) erfolgen.

 

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MTC
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